AGB
kbj.pr
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Katharina Becker-Joachimiak
handelnd unter
kbj.pr | Kommunikations- und PR-Beratung
Eberhardstr. 5
71696 Möglingen
– nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt –
Stand: 4. August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Auftragnehmerin und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Kommunikations-, Beratungs-, Konzeptions-, Text-, Workshop-, Trainings- und sonstigen damit zusammenhängenden Leistungen.
Das Leistungsangebot der Auftragnehmerin richtet sich sowohl an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen als auch an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können insbesondere Unternehmen, Kommunen, Verbände, Vereine, Organisationen und Privatpersonen sein.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Grundlage eines Vertrags ist grundsätzlich ein individuelles Angebot der Auftragnehmerin, in dem insbesondere Art, Umfang, Zeitraum und Vergütung der Leistungen festgelegt werden.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder durch eine Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin in Textform zustande. Eine E-Mail genügt der Textform.
Rein mündliche oder telefonische Beauftragungen werden erst verbindlich, wenn sie von der Auftragnehmerin in Textform bestätigt worden sind.
Für den Vertragsinhalt gilt folgende Rangfolge:
- individuelle Vereinbarungen,
- das individuelle Angebot oder die Auftragsbestätigung,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
§ 3 Gegenstand und Umfang der Leistungen
Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Kommunikationsberatung,
- PR-Beratung,
- Entwicklung von Kommunikationsstrategien,
- Presse- und Medienarbeit,
- Krisenkommunikation,
- Executive Communication und Führungskräftekommunikation,
- Ghostwriting,
- Erstellung von Reden und sonstigen Texten,
- Konzeption und Durchführung von Workshops und Trainings.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Soweit nicht ausdrücklich die Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses vereinbart wird, erbringt die Auftragnehmerin ihre Leistungen auf dienstvertraglicher Grundlage. Geschuldet ist in diesem Fall die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, publizistischen, politischen oder kommunikativen Erfolgs.
Insbesondere schuldet die Auftragnehmerin ohne ausdrückliche Vereinbarung keine bestimmte Medienresonanz, Veröffentlichung, Reichweite, Zahl von Medienkontakten, Veränderung der öffentlichen Wahrnehmung, Umsatzsteigerung oder sonstige messbare Wirkung.
Entscheidungen von Redaktionen, Medien, Plattformbetreibern, Veranstaltern, Behörden oder sonstigen Dritten liegen außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin.
Soweit ausdrücklich die Erstellung eines bestimmten, abnahmefähigen Arbeitsergebnisses vereinbart wird, gelten hinsichtlich dieses Leistungsteils ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Werkverträge.
Rechts-, Steuer- und Unternehmensprüfungsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags. Eine rechtliche Prüfung von Aussagen, Kampagnen, Veröffentlichungen, Marken, Bildrechten, Wettbewerbsfragen oder sonstigen Inhalten ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.
§ 4 Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen verantwortlich.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Nutzung und Weitergabe der überlassenen Texte, Bilder, Logos, Marken, Daten, Unterlagen und sonstigen Inhalte berechtigt ist und dass deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
Soweit personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass deren Übermittlung und Verarbeitung rechtmäßig erfolgen, soweit die Rechtmäßigkeit nicht in den Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin fällt.
Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden, verlängern vereinbarte Leistungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Hierdurch entstehender zusätzlicher Aufwand wird nur vergütet, wenn er nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist und die Parteien eine entsprechende Zusatzleistung vereinbart haben.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach und kann die Auftragnehmerin die Leistung deshalb nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbringen, bleiben die gesetzlichen Rechte der Auftragnehmerin unberührt.
§ 5 Prüfung und Freigabe von Arbeitsergebnissen
Zur Veröffentlichung oder Weitergabe bestimmte Pressemitteilungen, Reden, Statements, Beiträge, Konzepte, Präsentationen und sonstige Inhalte werden grundsätzlich erst nach Freigabe durch den Auftraggeber verwendet, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben.
Die Freigabe hat in Textform zu erfolgen. Eine Freigabe per E-Mail genügt.
Eine Freigabe durch Schweigen erfolgt nicht, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber prüft die Inhalte insbesondere hinsichtlich:
- der sachlichen Richtigkeit,
- der korrekten Wiedergabe von Namen, Funktionen, Zahlen und Daten,
- betrieblicher, politischer oder organisatorischer Vorgaben,
- der Zulässigkeit der Veröffentlichung vertraulicher Informationen,
- gegebenenfalls erforderlicher interner oder rechtlicher Abstimmungen.
Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass er die Inhalte geprüft hat und mit ihrer Verwendung in der freigegebenen Form einverstanden ist.
Die Verantwortlichkeit der Auftragnehmerin für von ihr zu vertretende Fehler bleibt durch die Freigabe unberührt. Die Auftragnehmerin haftet jedoch nicht für Fehler, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen und für sie nicht erkennbar waren.
Erfolgt eine erforderliche Freigabe nicht rechtzeitig, verschieben sich davon abhängige Termine und Fristen entsprechend. Die Auftragnehmerin haftet nicht für hierdurch verursachte Verzögerungen, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
Änderungen, die der Auftraggeber nach einer bereits erteilten Freigabe verlangt, gelten als zusätzliche Leistungen, sofern sie nicht der Beseitigung eines von der Auftragnehmerin zu vertretenden Mangels dienen.
§ 6 Einsatz von künstlicher Intelligenz und digitalen Werkzeugen
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei der Leistungserbringung geeignete digitale Werkzeuge und Anwendungen künstlicher Intelligenz unterstützend einzusetzen, insbesondere zur Ideenentwicklung, Strukturierung, Rechercheunterstützung, Textbearbeitung, Analyse und Qualitätssicherung.
Die Auftragnehmerin bleibt für die von ihr erbrachten und an den Auftraggeber übermittelten Arbeitsergebnisse verantwortlich. KI-generierte Inhalte werden nicht ungeprüft als abschließende Arbeitsergebnisse übernommen.
Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse, nicht öffentliche Unternehmensdaten und personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nicht in öffentlich zugängliche KI-Systeme eingegeben.
Eine Verarbeitung solcher Informationen erfolgt nur, wenn:
- die Informationen zuvor wirksam anonymisiert wurden oder
- die Parteien dies gesondert vereinbart haben und die Verarbeitung datenschutzrechtlich sowie hinsichtlich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen zulässig ist.
Hat der Auftraggeber interne Vorgaben, Compliance-Regelungen oder Verbote zum Einsatz bestimmter digitaler Werkzeuge oder KI-Systeme, muss er die Auftragnehmerin hierüber vor Vertragsschluss informieren. Ein vollständiger Ausschluss des KI-Einsatzes bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung im individuellen Angebot oder Vertrag.
Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 7 Vergütung, Umsatzsteuer und Auslagen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sie kann insbesondere als Stundenhonorar, Tagessatz, Pauschalhonorar oder Kombination dieser Vergütungsformen vereinbart werden.
Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verstehen sich die vereinbarten Honorare und Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Gegenüber Verbrauchern werden im Angebot Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
Soweit Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet werden, werden die tatsächlich erbrachten und dokumentierten Zeiten auf Grundlage des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes berechnet.
Reise-, Übernachtungs- und sonstige erforderliche Reisekosten werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet. Die Auftragnehmerin legt auf Verlangen geeignete Nachweise vor.
Reisezeiten werden nur vergütet, wenn dies im Angebot oder im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Kosten externer Dienstleister, Bild-, Musik- oder sonstiger Lizenzen, Druckkosten, Raummieten, Technik- oder Produktionskosten und vergleichbare Fremdkosten werden nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers beauftragt und zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Honorar enthalten sind.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen und entstandene Auslagen abzurechnen. Bei länger laufenden Projekten kann eine monatliche Abrechnung vereinbart werden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzugszinsen und sonstige Verzugsschäden.
§ 8 Termine, Absagen und Stornierung
Vereinbarte Beratungs-, Coaching-, Workshop- und Trainingstermine sowie andere ausdrücklich reservierte Leistungstermine sind verbindlich.
Absagen und Terminverschiebungswünsche des Auftraggebers müssen in Textform erfolgen. Für die Berechnung der Frist ist der Zugang der Erklärung bei der Auftragnehmerin maßgeblich.
Stornopauschalen:
- mindestens 14 Kalendertage vorher: keine Stornopauschale,
- 13 bis 7 Kalendertage vorher: 50 % der vereinbarten Vergütung,
- wenn weniger als 7 Kalendertage vorher oder Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung.
Von der jeweiligen Stornopauschale sind Aufwendungen abzuziehen, welche die Auftragnehmerin infolge der Absage erspart hat.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Auftragnehmerin infolge der Absage kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Fremd-, Reise-, Raum-, Lizenz- oder sonstige Kosten sind zusätzlich zu erstatten, soweit der Auftraggeber deren Entstehung zuvor zugestimmt hat oder sie zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich waren.
Eine Terminverschiebung bedarf der Zustimmung der Auftragnehmerin. Können sich die Parteien nicht auf einen Ersatztermin verständigen, gelten die Regelungen über die Stornierung.
Ein vom Auftraggeber benannter geeigneter Ersatzteilnehmer kann teilnehmen, sofern dem keine fachlichen, organisatorischen oder datenschutzrechtlichen Gründe entgegenstehen.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Muss die Auftragnehmerin einen Termin aus einem von ihr zu vertretenden Grund absagen, bietet sie nach Möglichkeit einen Ersatztermin an. Kommt kein Ersatztermin zustande, werden bereits gezahlte Vergütungen zurückerstattet.
§ 9 Besondere Regelungen für Workshops und Trainings
Workshops und Trainings werden grundsätzlich als individuelle Inhouse-Veranstaltungen angeboten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wird.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt drei Personen, sofern im individuellen Angebot keine abweichende Teilnehmerzahl festgelegt wurde.
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